Der kenianische Senat prüft einen Verfassungsänderungsentwurf, der ehemaligen Gouverneuren von Countys untersagen würde, für fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt für Sitze als Abgeordnete (MPs) oder Mitglieder der County Assembly (MCAs) zu kandidieren. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass Rechenschaftsprozesse ohne Beeinflussung abgeschlossen werden können. Öffentliche Anhörungen sind für den 30. April in Nairobi angesetzt.
Der Entwurf zur Änderung der Verfassung von Kenia (2026) (Senate Bills Nr. 7 von 2026) wurde am 26. März in erster Lesung im Senat verlesen und an den Ständigen Ausschuss für Justiz, Rechtsangelegenheiten und Menschenrechte verwiesen. Der Entwurf besagt, dass die Sperre es ermöglichen würde, laufende Rechenschaftsprozesse in Bezug auf die Verwaltung und das Finanzmanagement eines Gouverneurs abzuschließen. „Das Verbot für ehemalige Gouverneure, bei Wahlen anzutreten, wird es ermöglichen, alle laufenden Rechenschaftsprozesse... zum Abschluss zu bringen“, heißt es in dem Dokument. Zudem weist der Entwurf auf potenzielle Interessenkonflikte hin, sollten ehemalige Gouverneure unmittelbar in den Senat oder die County Assemblies einziehen. „Aufsichtsgremien hätten angemessene Zeit, Ermittlungen anzustellen... ohne Einmischung durch den ehemaligen Gouverneur“, fügt der Entwurf hinzu. Die öffentliche Beteiligung umfasst mündliche Eingaben bei Anhörungen am Donnerstag, den 30. April, ab 9 Uhr im Kenyatta International Convention Centre (KICC) Amphitheatre in Nairobi. Schriftliche Stellungnahmen müssen bis zum 8. Mai um 17 Uhr über das Büro des Senatsschreibers oder per E-Mail eingereicht werden.