Die Nationalversammlung hat den Kenianern ab dem 14. April 2026 zwei Wochen Zeit gegeben, um ihre Stellungnahmen zum Sacco Societies Amendment Bill einzureichen. Die Frist endet am 24. April 2026 um 17 Uhr. Der Gesetzentwurf, der von Mehrheitsführer Kimani Ichung’wah eingebracht wurde, zielt darauf ab, die Aufsicht und Stabilität im SACCO-Sektor zu stärken.
Die Nationalversammlung veröffentlichte den Aufruf am Dienstag, dem 14. April 2026, und forderte die Öffentlichkeit dazu auf, neben anderen zur Prüfung anstehenden Gesetzesvorhaben auch zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Schriftführer der Nationalversammlung, Samuel Njoroge, erklärte, dass alle Eingaben geprüft werden, bevor der Gesetzentwurf weiterverfolgt wird. Der Entwurf schlägt vor, sekundäre SACCO-Gesellschaften als Dachverbände einzurichten, um primäre SACCOs insbesondere bei der Liquiditätsverwaltung und bei gemeinsamen Finanzdienstleistungen zu koordinieren. Zudem enthält er Änderungen zur Operationalisierung des Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Fund), um die Ersparnisse der Mitglieder in finanziellen Notlagen zu schützen. Änderungen an den Führungsstrukturen betreffen die Ernennung des Vorstands für den Einlagensicherungsfonds. Diese sollen die Rechenschaftspflicht, Transparenz und Professionalität in der genossenschaftlichen Verwaltung stärken. Derzeit gibt es 176 einlagentätige SACCOs und über 200 nicht-einlagentätige, die alle von der Sacco Societies Regulatory Authority (SASRA) reguliert werden. Die Ankündigung folgt auf eine Warnung des Kabinettssekretärs für Genossenschaften, Wyckliffe Oparanya, vom 10. April 2026, die Lizenzen von 10.000 nicht regelkonformen SACCOs zu widerrufen. Von 13.000 registrierten SACCOs reichen nur 2.700 konsequent ihre Jahresabschlüsse ein, merkte Oparanya an. „Diese Situation untergräbt die Grundsätze der Rechenschaftspflicht und birgt die Gefahr, das öffentliche Vertrauen in die Genossenschaftsbewegung zu schwächen. Die Vorschriften verlangen von allen registrierten Saccos, ihre Berichte beim Beauftragten für Genossenschaften einzureichen, und ein Versäumnis hierbei wird nicht länger toleriert“, so Oparanya. Kenianer können Kopien des Gesetzentwurfs in den Hauptgebäuden des Parlaments in Nairobi oder über die Website des Parlaments erhalten. Stellungnahmen können physisch im Büro des Schriftführers eingereicht oder per E-Mail an cna@parliament.go.ke gesendet werden.