Verfassungsgericht weist Berufung über Anerkennung von König Misuzulu zurück

Das Verfassungsgericht Südafrikas hat einen Einspruch gegen die Anerkennung von König Misuzulu kaZwelithini als rechtmäßigem Erben des AmaZulu-Throns abgewiesen. Das Urteil bestätigt ein früheres Urteil des Obersten Berufungsgerichts, das die Billigung von Präsident Cyril Ramaphosa bekräftigte.

Am 20. Februar 2026 wies das Verfassungsgericht Südafrikas einen Antrag einer Fraktion der Zulu-Königsfamilie zurück, gegen das Urteil des Obersten Berufungsgerichts vom Oktober 2025 Berufung einzulegen. Jenes frühere Urteil hatte die Anerkennung von König Misuzulu kaZwelithini als AmaZulu-Monarch durch Präsident Cyril Ramaphosa bestätigt. Die Antragsteller, einschließlich Prinz Simakade und anderer, wandten sich an das Spitzengericht, um die Entscheidung zu kippen. Das Verfassungsgericht prüfte den Antrag und stellte fest, dass keine vernünftigen Erfolgsaussichten bestünden. Dadurch bleibt König Misuzulu kaZwelithini der rechtmäßige Erbe des AmaZulu-Throns. Das Gericht befand, dass der Berufung ausreichende Erfolgsgründe fehlten, was zu ihrer Ablehnung führte. Die Entscheidung wurde in Medien weit berichtet, einschließlich SABC News, das notierte, dass König Misuzulu als legitimer Erbe bestätigt ist. Unterstützer von Prinz Simakade äußerten Enttäuschung über das Urteil, doch die Bestätigung des Gerichts festigt Misuzulus Position. Nach dem Urteil vom Oktober 2025 hatte sich die Lage in der Königsfamilie bereits stabilisiert, und dieses Ergebnis verstärkt diese Stabilität.

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