Die Abteilung Abuja des Berufungsgerichts hat die Suspendierung der Senatorin Natasha Akpoti-Uduaghan bestätigt und festgestellt, dass der nigerianische Senat innerhalb seiner verfassungsmäßigen Befugnisse gehandelt hat.
Am 9. Februar 2024 hat die Abteilung Abuja des Berufungsgerichts ein Urteil gefällt, das die Suspendierung der Senatorin Natasha Akpoti-Uduaghan aus dem nigerianischen Senat bestätigt. Das Gericht entschied, dass die Maßnahme des Senats innerhalb seiner verfassungsmäßigen Befugnisse lag und bestätigte damit die frühere Entscheidung. In Reaktion darauf erklärte der Senat, dass das Urteil die parlamentarische Autonomie stärkt. Dieses Urteil ergeht nach der Suspendierung der Senatorin durch den Senat, eine Maßnahme, die vor Gericht angefochten worden war. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen der legislativen Privilegien in der nigerianischen Demokratie und gewährleistet, dass interne parlamentarische Angelegenheiten gemäß den verfassungsrechtlichen Vorschriften behandelt werden.