Thabo Besters zweiter Einspruch gegen Gefangenentransfer nach erster Ablehnung abgewiesen

Verurteilter Mörder Thabo Besters zweiter Gerichtsversuch, seine Verlegung ins eBongweni Super Maximum Prison in KwaZulu-Natal umzukehren, wurde abgewiesen, nachdem sein erster Antrag aus prozeduralen Gründen abgewiesen worden war. Die Entscheidungen halten ihn in der Hochsicherheitsanstalt, gewährten ihm aber kurze Zeit im Gerichtssaal außerhalb seiner Zelle. Der Fall unterstreicht anhaltende rechtliche Taktiken, die hochkarätige Prozesse verzögern.

Verurteilter Mörder und Vergewaltiger Thabo Bester, der ohne Vorankündigung vom Kgosi Mampuru Prison in Pretoria ins eBongweni Super Maximum Prison in KwaZulu-Natal verlegt wurde, hat nun einen zweiten Gerichtsantrag verloren, die Verlegung rückgängig zu machen. Sein erster Eilantrag am High Court in Pretoria wurde Ende Februar wegen unzulässiger Eintragung aus der Rolle gestrichen, was eine Neureinreichung ermöglichte. Der nachfolgende Antrag, auf identischen Gründen eingereicht, die eine unrechtmäßige Verlegung und eingeschränkten Zugang zur Rechtsvertretung behaupteten, wurde rundweg abgewiesen. Der zweite Termin verschaffte Bester einige Stunden relative Freiheit im Gerichtssaal, fernab seiner Zelle. Ähnliche Verzögerungstaktiken zeigen sich auch anderswo: Vusimuzi „Cat“ Matlala hat wiederholte Anträge auf Kaution und Verlegung von eBongweni nach Pretoria gestellt, während der ehemalige Präsident Jacob Zuma zahlreiche Einsprüche gegen Strafverfolgungen und Ernennungen erhoben hat, die seinen Prozess aufhalten. Das südafrikanische Rechtssystem begrenzt solche Verzögerungen hauptsächlich durch finanzielle Engpässe; normale Bürger können solche Bemühungen nicht aufrechterhalten, im Gegensatz zu gut finanzierten Persönlichkeiten – die Mittel von Zuma und Matlala sind dokumentiert, jene von Bester jedoch unklar. Richter haben wenig Instrumente außer der Wahl von schriftlichen Einreichungen statt mündlicher Argumente, müssen aber alle Anträge anhören. Verwurzelt in der verfassungsrechtlichen Unschuldsvermutung und dem anti-apartheidischen Erbe der Freedom Charter fehlt dem System Reformen wie Obergrenzen für vorprozessuale Anträge, Strafen für frivole Fälle, Kostenbarrieren oder ethische Regeln für Anwälte – trotz parlamentarischer Untätigkeit. Diese Verzögerungen verweigern Opfern den Abschluss und der Öffentlichkeit Einblick in umstrittene Fälle, die Jahrzehnte umspannen wie der von Zuma, was das Vertrauen ins Justizsystem untergräbt und in manchen Gemeinden Selbstjustiz befeuert.

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