Die Staatsanwaltschaft im Mordprozess um Senzo Meyiwa hat die Behauptungen der Verteidigung zurückgewiesen, dass sie den zweitangeklagten Bongani Ntanzi durch wiederholte Fragen zermürben wolle. Die Debatte entbrannte während der Kreuzvernehmung von Ntanzi am High Court in Pretoria. Ntanzi und vier Mitangeklagte stehen wegen der Tötung des ehemaligen Bafana-Bafana-Kapitäns Senzo Meyiwa im Jahr 2014 vor Gericht.
Bongani Ntanzi, der Zweitangeklagte im Mordprozess um Senzo Meyiwa, wird seit Februar am High Court in Pretoria kreuzverhört. Er steht gemeinsam mit vier weiteren Personen wegen des Mordes an dem ehemaligen Torhüter der Bafana Bafana aus dem Jahr 2014 vor Gericht.
Am Mittwoch erhob der Verteidiger von Ntanzi, Sipho Ramosepele, Einspruch gegen die Befragung durch die Staatsanwaltschaft. Ramosepele argumentierte, dass wiederholte Fragen, etwa nach dem Aufenthaltsort von Ntanzi am 26. Oktober 2014, darauf abzielten, den Angeklagten zu zermürben. "Dieser Prozess soll Herrn Ntanzi müde machen", sagte Ramosepele vor Gericht und verwies dabei auf frühere Antworten, die in einer Besprechung gegeben wurden.
Der Staatsanwalt George Baloyi konterte, dass das Team lediglich die Version des Angeklagten über seinen Verteidiger an ihn zurückspiegele. "Wir zitieren die Version des Angeklagten durch seinen Verteidiger. Daran ist nichts Drangsalierendes", sagte Baloyi laut SABC News.
Ntanzi selbst merkte gegenüber dem Richter an, dass er diese Fragen bereits zuvor beantwortet habe. "Diese Version oder Fragen habe ich bereits beantwortet, es ist nicht das erste Mal", sagte er. Die Kreuzvernehmung wird am Donnerstagmorgen fortgesetzt.