Das Hochgericht in Pretoria hat einen dringenden Antrag des verurteilten Mörders und Vergewaltigers Thabo Bester, in ein Gauteng-Gefängnis verlegt zu werden, aus der Rolle gestrichen. Bester, der aktuell in der eBongweni Super Maximum Correctional Facility in KwaZulu-Natal inhaftiert ist, hat seine Verlegung aus dem Kgosi Mampuru Prison in Pretoria angefochten. Der Richter urteilte, dass der Antrag nicht ordnungsgemäß eingetragen worden sei.
Der verurteilte Mörder und Vergewaltiger Thabo Bester stellte einen dringenden Antrag beim Hochgericht in Pretoria, um nach seiner Verlegung in die eBongweni Super Maximum Correctional Facility in KwaZulu-Natal in ein Gauteng-Gefängnis zurückzukehren. Die Verlegung aus dem Kgosi Mampuru Prison in Pretoria erfolgte ohne Vorankündigung, was Bester dazu veranlasste zu argumentieren, dass sie seine Fähigkeit behindere, mit seinem juristischen Team zu sprechen, und dass sie unrechtmäßig sei. Richterin Elizabeth Kubushi wies den Antrag zurück und ordnete an, ihn aus der Rolle zu streichen, da er nicht ordnungsgemäß von Besters Anwälten eingetragen worden war. In ihrer Entscheidung erklärte sie: „Es wird daher in dieser Gründungserklärung kein Grund angegeben, warum diese Sache in einem so engen Zeitrahmen angesetzt wurde, ohne dem Beklagten ausreichend Zeit zur Abgabe seiner Antwortschreiben zu geben. Ich bin daher nicht überzeugt, dass diese Sache so dringend ist … die Sache wird aus der Rolle gestrichen, da sie nicht ordnungsgemäß eingetragen wurde, und der Antragsteller ist berechtigt, sie ordnungsgemäß für die nächste dringende Gerichtsliste einzutragen.“ Diese Entscheidung erlaubt Bester, den Antrag korrekt für eine zukünftige Gerichtsliste neu einzureichen. Der Fall beleuchtet anhaltende rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Besters Haftsbedingungen nach seiner Verurteilung.