Gericht weist Antrag von Basson auf Einstellung des Disziplinarverfahrens ab

Das North Gauteng High Court hat den Antrag von Dr. Wouter Basson auf eine dauerhafte Einstellung seines Disziplinarverfahrens durch den Health Professions Council of South Africa (HPCSA) abgewiesen. Richterin Irene de Vos erklärte, die Vorwürfe seien schwerwiegend. Basson, ehemaliger Leiter des Programms für chemische und biologische Kriegsführung während der Apartheid-Ära, sieht sich vier Anklagepunkten gegenüber.

Der 75-jährige Kardiologe Dr. Wouter Basson, der eine florierende Privatpraxis in Kapstadt betreibt, sieht sich mit Vorwürfen des HPCSA konfrontiert. Diese betreffen die Produktion von Substanzen wie Mandrax, MDMA und Tränengas im großen Stil, die Bewaffnung von Mörsergranaten mit CR-Gas in Angola, die Herstellung von Substanzen zur Betäubung und Entführung von Kriegsgefangenen in Namibia sowie die Verteilung von Zyankalikapseln an Spezialeinheiten.

Richterin Irene de Vos wies den Antrag von Basson letzte Woche ab und stellte fest, dass die Vorwürfe schwerwiegend seien und „die Waagschale gegen die Gewährung einer dauerhaften Einstellung neigen“.

Die South African Medical Association (Sama) fordert seine Streichung aus dem Berufsregister. „Rechenschaftspflicht in der Medizin unterliegt keinem Verfallsdatum. Medizinische Ethik gilt in allen Kontexten, auch im Militärdienst“, sagte der Vorsitzende Dr. Mzulungile Nodikida.

Basson leitete das 1995 aufgelöste Project Coast. Er wurde 2002 von Richter Willie Hartzenberg in 67 Anklagepunkten freigesprochen, ungeachtet einer Feststellung des HPCSA über Fehlverhalten aus dem Jahr 2014, die er später erfolgreich anfocht.

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