Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das leiblichen Vätern erleichtert, ihre Vaterschaft rechtlich geltend zu machen. Die Reform setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um und senkt Hürden für nicht verheiratete Väter. Ein langer Kampf eines Vaters trug zu diesem Erfolg bei.
Der Bundestag hat am Abend ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte leiblicher Väter stärkt. Dies setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe um, das ein effektives Verfahren für leibliche Väter gefordert hatte, die nicht mit der Mutter verheiratet sind.
Bisher war es nicht möglich, die Vaterschaft geltend zu machen, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung bestand. Der gesetzliche Vater trug Verantwortung, ohne biologischer Vater zu sein. Mit der Reform kann der leibliche Vater die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zum Kind hat oder eine frühere Beziehung ohne sein Verschulden abbrach.
Zusätzlich soll ein Wettlauf um die Vaterschaft verhindert werden: Wenn der leibliche Vater ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, kann bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen.
Das Mitspracherecht des Kindes wird erweitert: Ab 14 Jahren kann es verhindern, dass die Mutter einen anderen Mann als rechtlichen Vater statt des leiblichen aufdrängt.
Die Reform folgt dem langen Kampf eines Vaters, der teilweise Erfolg hatte, wie Berichte andeuten. Sie betrifft Familienrecht und zielt auf eine bessere rechtliche Anerkennung biologischer Vaterschaft ab.