Bundestag berät über neues Gewaltschutzgesetz mit Fußfesseln

Der Bundestag diskutiert am Freitag erstmals ein neues Gewaltschutzgesetz, das Gewalttäter in Hochrisikofällen zur Trage einer elektronischen Fußfessel verpflichten kann. Die CSU-Politikerin Susanne Hierl begrüßt den Entwurf, fordert aber weitere Maßnahmen wie soziale Trainingskurse und Konsequenzen für das Sorgerecht bei Gewalt gegen Mütter.

In Berlin hat die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, den Entwurf des Gewaltschutzgesetzes positiv aufgenommen. Das Gesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag debattiert wird, ermöglicht Familiengerichten in Gewaltschutzverfahren die Verordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, um schwerere Übergriffe bis hin zu Mord und Totschlag zu verhindern. Zudem sollen Täter zu sozialen Trainingskursen verpflichtet werden, um sie mit ihren Taten zu konfrontieren.

Hierl betonte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es ist gut, dass das Gewaltschutzgesetz jetzt im Bundestag diskutiert wird.“ Eine kürzlich von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) präsentierte Dunkelfeldstudie zeige, dass Frauen bei häuslicher Gewalt am häufigsten betroffen seien und diese in weniger als 5 Prozent der Fälle anzeigten. „Das ist, wenn man weiß, dass im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen häusliche Gewalt angezeigt haben, eine erschreckende Zahl. Wir haben nicht nur ein grundsätzliches Problem mit Gewalt gegen Frauen, sondern auch das Problem, dass sie in der Gesellschaft zu wenig wahrgenommen wird.“

Die Politikerin sieht das Gesetz als ersten Schritt zu besserem Schutz für Frauen. Sie forderte jedoch mehr: „Perspektivisch müssen wir auch dafür sorgen, dass Gewalt gegen Mütter Konsequenzen für das Umgangs- und Sorgerecht gegenüber Kindern hat. Wir haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass wir da in dieser Legislaturperiode noch etwas machen wollen.“

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