Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will den Verfassungsschutz zu einem echten Geheimdienst ausbauen und ihm operative Fähigkeiten verleihen, um hybride Bedrohungen abzuwehren. Auch der BND soll reformiert werden, um digitale Gegenschläge durchführen zu können. Die Pläne stoßen auf rechtliche Herausforderungen aufgrund historischer Trennungen zwischen Diensten und Polizei.
Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Pläne enthüllt, den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst (BND) schlagkräftiger zu machen. In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte er, das Sammeln von Nachrichten reiche für einen modernen Dienst mit Abwehrfunktionen nicht aus. „Deswegen strebe ich den Ausbau des Verfassungsschutzes zu einem echten Geheimdienst an. Er soll operative Fähigkeiten erhalten, die ihm beispielsweise ermöglichen, aktive Abwehrmaßnahmen gegen Cyberattacken aus dem Ausland zu ergreifen und einen Angreifer auch zu stören beziehungsweise seine Infrastruktur zu zerstören“, sagte Dobrindt.
Diese Befugnisse umfassen „Hackback“-Maßnahmen im Cyberraum sowie operative Eingriffe im analogen Bereich, etwa um sensible Informationen vor fremden Mächten zu schützen. Die Bundesregierung berät derzeit darüber. Dobrindt betonte die Notwendigkeit engerer Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden angesichts hybrider Bedrohungen aus In- und Ausland. Ein gemeinsames „Abwehrzentrum hybrid“ beim Verfassungsschutz koordiniert bereits die Arbeit von BKA, Verfassungsschutz und Bundespolizei.
Für den BND plant die Regierung Sonderregeln, falls die Bedrohungslage eskaliert. Der Dienst, der im Vergleich zu CIA und NSA als „Vegetarier“ gilt, soll digitale Gegenschläge oder Sabotage gegnerischer Infrastruktur durchführen dürfen, jedoch keine physischen Interventionen oder Tötungen – letzteres verstößt gegen das Grundgesetz. Jurist Markus Ogorek von der Universität Köln sieht hier rechtliche Spielräume, solange das informationelle Trennungsprinzip eingehalten wird.
Beim Verfassungsschutz gelten strengere Regeln durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts: Intensive Maßnahmen sind nur subsidiar zulässig, wenn die Polizei nicht rechtzeitig helfen kann. Ogorek hebt Chancen im digitalen Bereich hervor, wo schnelles Handeln oft unerlässlich ist. Dobrindt kündigte an, Gesetzentwürfe noch im ersten Halbjahr vorzulegen, und sprach von einer „Zeitenwende bei den Geheimdiensten“. Die Pläne wurzeln in der Lehre aus dem Nationalsozialismus, die eine klare Trennung zwischen Diensten und Polizei vorschreibt.