News illustration: Journalists interview AfD representative outside Cologne Administrative Court after ruling that AfD remains a suspected but not confirmed right-wing extremist group.
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Verfassungsschutz verzichtet auf beschwerde im eilverfahren gegen afd

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Das Bundesinnenministerium legt keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ein, wonach die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf. Die Partei bleibt jedoch als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Diese Entscheidung vom Donnerstag wird nicht angefochten: Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“ Dadurch wird der Beschluss im Eilverfahren rechtskräftig.

Die AfD bleibt dennoch als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum klassifiziert. Das Innenministerium konzentriert sich nun auf das laufende Hauptsacheverfahren, in dem das BfV die Einstufung weiter vortragen wird. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass innerhalb der AfD zwar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden, diese jedoch das Gesamtbild der Partei nicht in einer Weise prägen, die eine verfassungsfeindliche Grundtendenz feststellen ließe.

Hintergrund: Im Mai 2025 hatte das BfV angekündigt, die gesamte Partei als gesichert extremistische Bestrebung zu bearbeiten. Das Gutachten des Verfassungsschutzes sah ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis in der AfD, das Bevölkerungsgruppen abwerte und ihre Menschenwürde verletze. Die AfD klagte dagegen. Die Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem BfV weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie Observation und den Einsatz von V-Leuten einzusetzen. Ob das Gericht im Hauptsacheverfahren anders urteilen wird, hängt von zusätzlichen Belegen ab.

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