Das Landgericht Berlin hat einer Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Rechercheplattform Correctiv stattgegeben und drei Äußerungen untersagt. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels kündigte Berufung an. Der Fall dreht sich um die Berichterstattung über das Potsdamer Treffen von Rechten im November 2023.
Das Landgericht Berlin hat am 17. März 2026 der Klage von AfD-Abgeordneter Gerrit Huy gegen Correctiv stattgegeben. Das Gericht untersagte drei Äußerungen, darunter die Einordnung des auf dem Potsdamer Treffen diskutierten „Remigration“-Konzepts als „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Eine Begründung liegt noch nicht vor; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Pressekammer verkündete nur den Urteilstenor, ob die Aussagen Meinungen oder Tatsachenbehauptungen sind, bleibt offen. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels erklärte: „Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg.“ Er betonte: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“ Huys Anwalt Carsten Brennecke sagte: „Wir fühlen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.“ Das Potsdamer Treffen fand im November 2023 in einem Hotel bei Potsdam statt. Correctiv berichtete im Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ darüber. AfD- und CDU-Politiker, darunter Huy, nahmen teil. Das Konzept wurde vom früheren Identitären Martin Sellner präsentiert. Huy sagte vor Gericht, sie habe kaum jemanden gekannt und nicht gewusst, dass Sellner sprechen würde. Sie erhielt keine Einladung, die ihn erwähnte. Im Kontrast wies das Landgericht Hamburg Ende 2025 Klagen anderer Teilnehmer, wie Initiator Gernot Mörig und Jurist Ulrich Vosgerau, ab. Diese Urteile sind ebenfalls nicht rechtskräftig.