Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Partei zweifelt an dem Ergebnis der Bundestagswahl 2025 und beruft sich auf mutmaßliche Zählfehler. Ziel ist eine Neuauszählung, um das Vertrauen in das Wahlsystem zu wahren.
Die Bundestagswahl fand am 23. Februar 2025 statt. Laut amtlichem Endergebnis erreichte das BSW mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp die Fünf-Prozent-Hürde nicht und verpasste den Einzug in den Bundestag um 9.529 Stimmen bundesweit.
Die Partei hatte bereits am 9. Februar in Berlin Details ihrer Beschwerde vorgestellt. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags prüfte die Einsprüche monatelang, lehnte sie jedoch als unbegründet ab und verweigerte eine Neuauszählung.
Nun hat das BSW eine 177-seitige Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie der Stern berichtet. Der Schriftsatz beruft sich auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählerinnen und Wählern, um Fehler bei der Auszählung zu belegen.
Parteichefin Amira Mohamed Ali erklärte dem Stern: „Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen. Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist.“
Sahra Wagenknecht betonte: Das BSW habe „Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten“ nachgewiesen. Die Partei klage nicht auf den Einzug in den Bundestag, sondern lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses und das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System.
Sollten die mutmaßlichen Fehler korrigiert werden, hätte das BSW den Einzug geschafft. Die Mandate wären anders verteilt worden, und die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätte keine Mehrheit gehabt.