Der Bundestag hat die Beschwerde des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Wahlergebnis der Bundestagswahl abgelehnt. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten gegen eine Neuauszählung der Stimmen. Die Partei plant nun, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Nach knapp zehn Monaten Hoffnung auf eine Korrektur des Wahlergebnisses hat der Bundestag die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung abgelehnt. Die Abgeordneten folgten einer Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der mit Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD votiert hatte. Der Ausschuss sah keine mandatsrelevanten Wahlfehler.
CDU-Abgeordneter Carsten Müller begründete dies: „Es hat sich tatsächlich kein einziger Wahlfehler, der Mandatsrelevanz hat, erwiesen.“ Er wies darauf hin, dass Null-Stimmen in manchen Bezirken kein Anomalie darstellten, sondern Ausdruck freier Wahlen seien. SPD-Mitglied Johannes Fechner ergänzte: „Ins Blaue hinein könne man keine Neuauszählung vornehmen.“ Die Beschwerde sei sorgfältig und parteiunabhängig geprüft worden.
Das BSW verfehlte die Fünfprozenthürde um 9.529 Stimmen und vermutet systematische Zählfehler. Der Ausschuss hielt jedoch fest, dass einzelne Fehler keine generellen Verstöße begründeten. BSW-Chef Fabio De Masi kündigte an: „Wir wollen einen Schriftsatz haben, der in Karlsruhe überzeugt.“ Die Klage soll bis Mitte Februar eingereicht werden, eine Entscheidung könnte ein halbes bis ganzes Jahr dauern.
De Masi wies die Einzelfehler-These zurück und berief sich auf Aussagen von Landeswahlleitungen zu atypischen Daten, die auf Falschzählungen zu Lasten des BSW hindeuten. Eine erfolgreiche Neuauszählung könnte die Mehrheitsverhältnisse verschieben und die schwarz-rote Regierung schwächen.