Der Ministerpräsident von Thüringen, Mario Voigt, plant, gegen die Technische Universität Chemnitz zu klagen, die ihm den Doktortitel entzogen hat. Die Vorwürfe betreffen nur einen kleinen Teil seiner 2008 eingereichten Dissertation, doch die Universität sieht Verfahrensmängel. Voigt kritisiert das Verfahren als unfair und ungewöhnlich.
Mario Voigt, der 48-jährige CDU-Politiker und Ministerpräsident von Thüringen, promovierte 2008 an der TU Chemnitz mit der Arbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“. Die Dissertation entstand größtenteils in den USA, inklusive Reisen ins Weiße Haus und über 30 Interviews. Sein Doktorvater war der Politikwissenschaftler Eckhard Jesse, Zweitgutachter Torsten Oppelland.
Im Sommer 2024 tauchten Vorwürfe auf, Voigt habe unsauber gearbeitet, initiiert durch den österreichischen Plagiatsjäger Stefan Weber. Die Beanstandungen betreffen 2,58 Prozent der Wörter, hauptsächlich die Nutzung von Sekundärliteratur ohne Originalquellen, nicht primär Plagiate. Voigt betont: „Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit ist von den Vorwürfen nicht betroffen.“ Er arbeitete vier Jahre daran und verfasste sie „nach bestem Wissen und Gewissen“.
Die TU Chemnitz beauftragte 2024 einen externen Gutachter, der im Februar feststellte, dass kein Entzug des Titels gerechtfertigt sei. Dennoch änderte die Universität im März oder Mai die Regeln für Plagiatsprüfungen und wendete sie auf Voigts Arbeit an. Der Erweiterte Fakultätsrat entschied einstimmig am 9. Juli zur Aberkennung, nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen. Die Universität verteidigt dies als Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht.
Voigt moniert: „Warum die Universität diesem Gutachten, das sie selbst beauftragt hat, nicht gefolgt ist, erschließt sich mir nicht.“ Er und seine Anwälte wurden nicht angehört, und neue Regeln in einem laufenden Verfahren seien „höchst ungewöhnlich“. Seine Anwälte legten ein 187-seitiges Gutachten vor, das die Vorwürfe widerlegt; sie sehen die Entscheidung als rechtswidrig an. Der externe Gutachter schrieb: „Die Lektüre der Arbeit zeigt eine selbstständige wissenschaftliche Leistung, die den Ansprüchen an eine Doktorarbeit genügt.“
Koalitionspartner BSW und SPD zeigen Verständnis. Finanzministerin Katja Wolf (BSW) sagte: „Die Entscheidung der Universität wirft aus meiner Sicht durchaus Fragen auf.“ Innenminister Georg Maier (SPD) betonte: „Wir sind jetzt aufgerufen, weiterzuarbeiten.“ Voigt will vor dem Verwaltungsgericht klagen.