Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen. Der Deutsche Richterbund begrüßt die Richtung, kritisiert aber die Pläne als unzureichend und fordert mehr Personal. Eine neue Welle von Asylklagen verschärft den Druck auf die Gerichte.
Am Montag legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der die Modernisierung und Entlastung der Verwaltungsgerichte zum Ziel hat. Die Reformen sollen Verfahren beschleunigen, ohne den Aufwand zu steigern. Vorgesehen ist, dass häufiger Einzelrichter entscheiden können und Gerichte besser gegen rechtsmissbräuchliche Klagen vorgehen, etwa durch einen Gerichtskostenvorschuss bei aussichtslosen Fällen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht die Pläne in der richtigen Richtung, warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen. „Die Reformpläne für das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte gehen in die richtige Richtung“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Hubig lege damit „konkrete Vorschläge für die erste Säule des Rechtsstaatspakts“ vor. Dennoch: „Die beschleunigenden Effekte der Rechtsänderungen dürften aber überschaubar bleiben.“
Der Hauptengpass liege nicht im Verfahrensrecht, sondern bei der personellen Ausstattung, betonte Rebehn. „Tragende Säule eines Rechtsstaatspakts von Bund und Ländern muss die personelle Verstärkung der Gerichte sein.“ Die Verwaltungsgerichte sind unter starkem Druck: 2023 gab es rund 72.000 Hauptsacheverfahren, 2024 mehr als 100.000, und für 2025 wird ein Anstieg um 50 Prozent erwartet.
Trotz rückläufiger Asylanträge entlastet dies die Gerichte nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet Bestände schneller, was eine neue Klagewelle auslöst. „Die neue Asylklagewelle bringt auch den Trend zu kürzeren Gerichtsverfahren wieder ins Stocken“, sagte Rebehn. „Die Bundesländer müssen die Verwaltungsgerichte jetzt dringend weiter verstärken, damit sie vor die Welle kommen.“
Weitere Punkte des Entwurfs umfassen die Vereinfachung von Rechtsmitteln, Regelungen zu Hängebeschlüsse in Eilverfahren und effektivere Zwangsmittel. Das maximale Zwangsgeld soll von 10.000 auf 25.000 Euro steigen, und Widersprüche gegen Behördenentscheidungen sollen per E-Mail möglich sein.