Der Deutsche Richterbund unterstützt die geplante Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen oder Raubüberfällen, hält dies aber für unzureichend. Der Verband fordert eine bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, um den Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten zu verbessern. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betont, dass das Risiko einer Verurteilung abschreckender wirkt als höhere Strafen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich zur geplanten Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen geäußert. Das Bundesjustizministerium plant, Täter, die Betäubungsmittel für Vergewaltigung oder Raub nutzen, künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe zu belegen. Der DRB unterstützt diese Maßnahme, fordert jedoch mehr, da alleinige Strafverschärfungen den Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten kaum verbessern würden.
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt.“ Er kritisierte die Unterbesetzung der Staatsanwaltschaften, die Sexualstrafverfahren kaum zügig bearbeiten könnten. „Je mehr Zeit aber zwischen der Straftat und der späteren Vernehmung im Strafprozess vergeht, desto schwieriger wird die Wahrheitsfindung. Zudem ist es für die Betroffenen extrem belastend, wenn sich die Verfahren gegen ihre Peiniger über Monate und Jahre hinziehen.“
Rebehn bezeichnete Vergewaltigungen und Raubüberfälle unter Einsatz narkotisierender Substanzen als besonders perfide und gefährlich. Er warf den Bundesländern vor, ihre Strafjustiz nicht ausreichend auszustatten: „Schärfere Strafgesetze bleiben Symbolpolitik, solange die Bundesländer nicht mitziehen und ihre Strafjustiz nicht deutlich besser ausstatten.“ Bundesweit häuften sich unerledigte Strafakten, und Verfahren würden zunehmend vorzeitig eingestellt. Nur jeder 16. Fall führe zu einer Anklage vor Gericht.
Das Bundesjustizministerium will den Einsatz von K.o.-Tropfen zukünftig dem einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichstellen.