In Dresden hat am Freitag der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der „Sächsischen Separatisten“ begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe vor, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Verteidiger forderten erfolglos den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Staatsschutzprozess im Oberlandesgericht Dresden markiert den zweiten großen Fall gegen eine mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe nach der „Gruppe Freital“. Bis Ende 2026 sind 67 Verhandlungstage geplant. Die Angeklagten, Männer zwischen 22 und 26 Jahren, sitzen seit ihrer Festnahme im November 2024 in Untersuchungshaft. Sie wurden in Handschellen vorgeführt, nachdem Polizisten ihre Häuser durchsucht hatten – weniger als drei Monate nach einer Wehrsportübung Mitte August 2024 auf dem verlassenen Flugplatz in Waldpolenz bei Leipzig. Dort sollen sie Häuserkampf geübt haben, um Ortschaften in Sachsen einzunehmen, laut Anklage der Bundesanwaltschaft unter Oberstaatsanwalt Stephan Stolzhäuser, der die Anklageschrift verlas. Der mutmaßliche Rädelsführer Jörg S. soll die Gruppe im Februar 2020 gegründet haben, nach einer Abstimmung in einer Telegram-Gruppe über militante statt friedlicher Aktivismus. Als Symbol wählte er vier abgestreckte Finger – interpretiert als Hinweis auf ein Viertes Reich. Drei Angeklagte sind AfD-Mitglieder, darunter Grimmaer Stadtrat Kurt Hättasch, der seit August 2022 dazugestoßen sein soll und militärische Kenntnisse aus seiner Bundeswehr-Zeit teilte. Verteidiger, darunter Martin Kohlmann von Jörg S., attackierten den Staat scharf: „Die Terroristen sitzen dort!“, rief Kohlmann und wies auf die Staatsanwälte. „Die Richter selbst sind nur Statisten, die Regisseure sitzen woanders.“ Er räumte Pläne für ein Katastrophenszenario ein, betonte aber einen bloßen Rückzug an einen sicheren Ort. Die Anklage beschreibt Vorbereitungen auf einen „Tag X“ – einen erwarteten Staatszusammenbruch –, ohne aktiven Umsturzplan. Kein Waffenlager wurde gefunden, trotz Suchen in Planitzwald und auf Grundstücken. Spezifische Vorwürfe: Jörg S. plante 3D-gedruckte Maschinenpistolen; sein Bruder Jörn S. absolvierte Gewaltmärsche; Karl K. produzierte Propaganda-Videos mit Slogans wie „Hitler ist unser Prophet, unsere Rasse ist Gott“; Norman T. besorgte Gasmasken, Macheten und ein Sturmgewehr. Hättaschs Anwalt Till Weckmüller wies Vorwürfe zurück und forderte Namensschilder für Richter: „Was Sie hier tun, muss öffentlich dokumentiert werden, mit Namen und Gesicht.“ Im Zuschauerraum saß AfD-Landtagsabgeordneter Jörg Dornau, der auf Facebook die Beweisführung kritisierte: „Die Beweisführung des Generalbundesanwalts ist falsch.“ Hättasch winkte ihm zu.