Nach einer Reihe schwerer Gewaltverbrechen schlägt die schwedische Regierung eine neue Strafe namens Sicherheitsverwahrung für Personen vor, die ein hohes Risiko haben, schwere Verbrechen erneut zu begehen. Justizminister Gunnar Strömmer kündigte auf einer Pressekonferenz an, dass das Gesetzesvorhaben bereits im April in Kraft treten könnte. Das Vorschlag hat Unterstützung von Regierung und Opposition, stößt aber auf Kritik, weil es Verbrechen bestraft, die noch nicht begangen wurden.
Jüngste Gewaltvorfälle in Schweden, einschließlich Fälle mit Fredrik Lundgren, bekannt als Nytorgsmannen, der während der Bewährung vergewaltigte, und Verdächtige in Morden in Boden sowie einer Fall mit Zerstückelung im Zusammenhang mit Vilma Andersson, haben die öffentliche Besorgnis über Rückfälligkeit gesteigert. Diese Ereignisse haben Forderungen nach härteren Maßnahmen gegen gefährliche Straftäter angeheizt. Forschung zeigt, dass längere Haftstrafen selten kriminelles Verhalten abschrecken und sogar gegenteilige Effekte haben können, während frühe Interventionen in risikoreichen Leben effektiver sein könnten, wenn auch zeit- und ressourcenintensiv. Daraufhin haben die regierenden Tidö-Parteien Sicherheitsverwahrung, eine Form der unbefristeten Inhaftierung, vorangetrieben, die nach Gewalt in der Feiertagszeit neuen Schwung bekommen hat. Sogar die Sozialdemokraten unterstützen die Beschleunigung der Gesetzgebung. Am Donnerstag erklärte Strömmer, die Regierung habe sich für einen Gesetzesvorschlag entschieden, um Lücken im aktuellen System zu schließen, in dem Hochrisikopersonen feste Strafen erhalten und unabhängig von anhaltender Gefahr entlassen werden, sofern sie nicht für lebenslange Haft oder psychiatrische Unterbringung qualifiziert sind. „Manche Menschen sind so gefährlich, dass sie gar nicht entlassen werden sollten“, sagte Strömmer. Das Maßnahme zielt auf Erwachsene über 18 ab, die schwere Gewalt- oder Sexualdelikte wiederholt begangen haben, wobei das Nationales Rättsmedicinska Institut ein erhebliches Risiko bestätigt. Gerichte legen eine Mindeststrafe fest, gefolgt von einer Verlängerungsphase von vier bis sechs Jahren, die alle drei Jahre überprüft wird und bei anhaltender Bedrohung unbefristet sein kann. „Und wenn sie drin sind, traut sich jeder andere raus“, fügte der Minister hinzu und betonte die öffentliche Sicherheit. Kritiker warnen vor Überinhaftierung auf Basis unsicherer Vorhersagen zukünftigen Verhaltens, was an die 1981 abgeschaffte Internierungsstrafe erinnert, die aus humanitären Gründen und Prognoseproblemen aufgehoben wurde. Alternativen umfassen die Erweiterung der Kriterien für unbefristete psychiatrische Unterbringung über schwere psychische Erkrankungen hinaus zum besseren Schutz der Gesellschaft.