Eine neue Untersuchung schlägt vor, der Polizei provokative Maßnahmen zu erlauben, wie das Vortäuschen von Drogenkäufern oder Kindern, die Sex online anbieten. Die Vorschläge umfassen auch die Erstellung von KI-generierter fiktiver Kinderpornografie, um Pädophilennetzwerke zu infiltrieren. Justizminister Gunnar Strömmer begrüßt die Untersuchung als Schritt zur Stärkung der Bekämpfung von Kriminalität.
Der Regierungsermittler Stefan Johansson überreichte am Montag, dem 3. November 2025, einen Bericht an Justizminister Gunnar Strömmer (M), in dem er ein neues Gesetz vorschlägt, um den polizeilichen Einsatz von Straftatprovokationen zu regeln. Das Ziel ist es, der Polizei klarere Werkzeuge für die Untersuchung schwerer Straftaten zu geben, insbesondere in digitalen Umgebungen, in denen Kriminalität in geschlossene Foren verlagert wird.
Die Untersuchung schlägt vor, dass die Polizei als Drogenkäufer posieren kann, um verdächtige Verkäufer zur Offenlegung des Besitzes zu bringen, oder als Kind, das sexuelle Dienste online anbietet, um Sexualstraftäter zu identifizieren. Ein besonders kontroverser Vorschlag ist die Erlaubnis für die Polizei, fiktive kinderpornografische Bilder mit KI in Vorermittlungen zu groben Sexualdelikten gegen Kinder oder Delikten mit Kinderpornografie zu erstellen und zu teilen. Dies soll den Zugang zu Pädophilennetzwerken ermöglichen und geplante Missbrauchsfälle stoppen.
„Das wird die Bekämpfung von Kriminalität vorantreiben“, sagt Strömmer. Ermittler Johansson betont: „Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, aber die Polizei muss alle Gesetze befolgen, und das Material darf keine realen Kinder darstellen.“
Provokationen sollen nur in Untersuchungen von erheblicher Bedeutung eingesetzt werden, mit Mindeststrafen von einem Jahr Haft für Verdächtige oder zwei Jahren zur Untersuchung unbekannter Täter. Maßnahmen können sich gegen Personen unter 15 Jahren bei schweren Delikten wie Vorbereitung zum Mord richten. Andere Länder wie Dänemark und Norwegen haben ähnliche Befugnisse. Die Untersuchung geht nun in die Konsultationsphase und soll am 1. März 2027 in Kraft treten.
Strömmer hebt hervor, dass Sexualdelikte gegen Kinder aufgrund fehlender Zeugen und anonymer Kontakte schwer zu untersuchen sind. „Die Digitalisierung der Kriminalität erfordert zusätzliche Methoden“, sagt er.