Ein 38-jähriger Mann wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er im Oktober eine 100-jährige Frau während eines Hausbesuchs in Stockholm vergewaltigt hat. Die Stadt wurde am nächsten Tag informiert, meldete es aber nicht der Polizei; die Familie der Frau tat dies drei Wochen später. Das Urteil löst Reaktionen aus, insbesondere wegen des Ausbleibens einer Abschiebung.
Im Oktober rief die 100-jährige Frau wegen Brustschmerzen einen Krankenwagen. Stattdessen kam der häusliche Pflegekraft Shakir Mahmoud Shakir, 38, in ihre Wohnung in Stockholm. Laut Zeugenaussage der Frau behauptete er, Öl auftragen zu wollen, führte aber ein Objekt in ihre Vagina ein und fuhr trotz ihrer Schreie fort.
Die Familie erstattete drei Wochen später Anzeige bei der Polizei, obwohl die Stadt Stockholm bereits am Tag nach dem Besuch informiert worden war. Kommunikationschef Carl Smitterberg der Altenpflege räumt Mängel ein: „Das ist eindeutig etwas, das wir untersuchen und daraus lernen müssen. Wir müssen wahrscheinlich schneller Verdachtsfälle bei der Polizei melden.“ Die Stadt hat eine Lex-Sarah-Untersuchung im Zusammenhang mit dem Mann eingeleitet.
Das Stockholmer Bezirksgericht verurteilte Shakir zu vier Jahren Haft wegen der Vergewaltigung. Er wurde von einer ähnlichen Anklage gegen eine 94-Jährige wegen unzureichender Beweise freigesprochen. Die Staatsanwältin forderte Abschiebung, doch das Gericht lehnte ab und berief sich auf die Bindungen des Mannes an Schweden, einschließlich eines kleinen Kindes. Richter Mohamed Ali erklärte: „Wir haben festgestellt, dass die Gründe gegen eine Abschiebung stärker wiegen.“
Die Anwältin der Frau, Anders Unnbäck, sagt, sie sei über das Urteil erleichtert: „Es ist eine Erleichterung für sie, dass ein Urteil ergangen ist.“ Sie wurde im Gericht als glaubwürdig beschrieben und ihr Gesundheitszustand hat sich seit dem Übergriff verschlechtert. Die Familie kritisiert die Abläufe in der häuslichen Pflege, insbesondere das Ausbleiben einer Polizeimeldung und Hintergrundprüfungen.
Die Regierung schlägt Gesetzesänderungen vor, um die Rechte der Gemeinden zur Überprüfung von Strafregistern bei Neueinstellungen ab 1. März 2026 zu erweitern. Die Stadt Stockholm begrüßt den Vorschlag und wendet solche Prüfungen bereits an.