Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die polnische Justiz wegen Verletzungen des EU-Rechts hat auch eine Botschaft für das deutsche Bundesverfassungsgericht. Der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer sieht darin eine Mahnung, dass der EuGH das letzte Wort hat und EU-Recht nationalem Recht vorgeht. Dies berührt sensible Punkte in der deutschen Rechtsprechung.
Der EuGH hat Polen verurteilt, weil der polnische Verfassungsgerichtshof Entscheidungen des höchsten EU-Gerichts nicht anerkennen wollte und sich auf die polnische Verfassung berief. Die Richter in Luxemburg betonten, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe. Franz Mayer von der Universität Bielefeld interpretiert dies als klares Signal an nationale Höchstgerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Mayer erklärt: «Das sei weiterhin eine ‘Sollbruchstelle’ zu den nationalen Höchstgerichten.» Er meint, der EuGH hätte in einem ähnlichen Verfahren gegen Deutschland wegen des umstrittenen Urteils zur Europäischen Zentralbank (EZB) aus dem Jahr 2020 vergleichbar entschieden. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung aus Luxemburg ignoriert und argumentiert, EU-Recht dürfe nicht in die nationale Verfassungsidentität eingreifen.
Die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, es aber nach Zusicherungen der Bundesregierung eingestellt. Mayer hebt hervor: «Der ‘Karlsruher Verfassungsgerichtselefant’ sei spürbar mit im Raum gewesen.» Dennoch, so der Experte, stimmt das Bundesverfassungsgericht mit vielen Teilen des Urteils überein, etwa zu Besetzungsfehlern im polnischen Gericht, die dessen Unabhängigkeit untergraben hätten.
Dieses Urteil unterstreicht anhaltende Spannungen zwischen EU-Recht und nationaler Souveränität, wie sie auch in anderen Ländern auftraten. Es mahnt zur Anerkennung der EuGH-Autorität, ohne jedoch alle nationalen Bedenken zu ignorieren.