Julien Jeanneney plädiert für die alleinige Legitimität des Verfassungsrat bezüglich des Haushalts per Verordnung

In einem Gastbeitrag für Le Monde hinterfragt der Verfassungsrechtler Julien Jeanneney, welches Gremium die Verfassungsmäßigkeit eines 2026er Haushalts prüfen würde, der per Verordnung inmitten einer parlamentarischen Blockade verabschiedet wird. Er argumentiert, der Verfassungsrat sei der einzige legitime Richter in diesem beispiellosen Szenario seit 1958. Dies könnte die beiden höchsten Gerichte Frankreichs gegeneinander ausspielen.

Der Verfassungsrechtsprofessor Julien Jeanneney verfasst einen Gastbeitrag in Le Monde, um die Folgen der Nutzung einer Verordnung durch die Regierung zur Verabschiedung des Finanzgesetzes 2026 abzuschätzen. Angesichts der aktuellen Haushaltsblockade erlaubt Artikel 47 Absatz 3 der Verfassung die Umsetzung der Bestimmungen des Finanzgesetzes per Verordnung, falls das Parlament innerhalb von siebzig Tagen nach Einbringung weder beschließt noch ablehnt.

Eine solche Verordnung wurde seit Beginn der Fünften Republik 1958 nicht erlassen, wodurch die Frage der Verfassungsprüfung neuartig ist. Weder die Verfassung noch das organische Gesetz über Finanzgesetze weist diese Befugnis explizit zu. Jeanneney erwartet wahrscheinliche Klagen vor dem Staatsrat oder dem Verfassungsrat, insbesondere wenn die Verordnung dem ursprünglichen Gesetzentwurf entspricht, der wie Haushalte oft Verfassungswidrigkeiten enthalten könnte.

Er beschreibt einen potenziellen institutionellen Konflikt als „Krieg der äußeren Eroberung“ um unbeanspruchtes Rechtsgebiet. Ein Präzedenzfall ereignete sich 2020, als der Verfassungsrat Kompetenz über Verordnungen beanspruchte, die zuvor vom Staatsrat behandelt wurden. Parlamentarische Gruppen könnten dies aus politischen Gründen anfechten.

Jeanneney betont, dass der Verfassungsrat der einzige legitime Richter wäre und hebt die gesellschaftlichen und institutionellen Risiken hervor, die eine vorausschauende Betrachtung erfordern.

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