Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Die Entscheidung ist vorläufig und das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Politiker verschiedener Parteien äußern sich abwartend, während die AfD den Beschluss als Sieg feiert.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen darf. Das Gericht stellte fest, dass innerhalb der AfD mit hinreichender Gewissheit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung existieren. Allerdings sei die Partei nicht in einer Weise geprägt, die eine verfassungsfeindliche Grundtendenz ihres Gesamtbilds ergeben lasse. Die Richter folgten damit nicht der Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Mai vergangenen Jahres, wonach die AfD als gesichert extremistisch gelte.
Die AfD wertet den Eilentscheid als großen Erfolg. Parteichefin Alice Weidel nannte ihn "ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat" und sprach von einem Riegel für "Verbotsfanatiker". Co-Parteichef Tino Chrupalla betonte, der Beschluss zeige, dass eine Opposition nicht auf diesem Wege ausgeschaltet werden könne, und bezeichnete es als "Zwischenerfolg".
Andere Parteien reagieren zurückhaltend. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nahm den Entscheid zur Kenntnis, wies aber darauf hin, dass die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall bestehen bleibe. Linken-Chef Jan van Aken relativierte: "Das Gericht hat nicht die menschenverachtende Hetze der AfD bewertet und hat auch nicht gesagt, die AfD ist nicht rechtsextrem. Es wurde nur festgestellt, wir müssen erst mal das Hauptverfahren abwarten."
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert für ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände, etwa in Thüringen, und betonte, der starke Verdacht bleibe bestehen. Das Handelsblatt-Kommentar sieht den Beschluss als politischen Befreiungsschlag für die AfD, hebt aber hervor, dass das Gericht Positionen der Partei kritisierte, die mit der Menschenwürde kollidieren, wie Forderungen nach Minarett- oder Kopftuchverboten. Ein Parteiverbot rücke dadurch in weite Ferne.