Das Landgericht Berlin hat in seiner Urteilsbegründung den Bericht von Correctiv über das Potsdamer Treffen als „unwahr, ungenau und unvollständig“ bezeichnet. Die AfD-Politikerin Huy hat den Prozess gegen Correctiv in allen Punkten gewonnen. Die Begründung liegt nun dem JF vor.
Das Landgericht Berlin hat in der Begründung zu seinem Urteil den Correctiv-Bericht über das „Potsdamer Treffen“ als „unwahr, ungenau und unvollständig“ eingestuft. Die Klägerin, AfD-Politikerin Huy, setzte sich in allen Antragsstellen durch.
JF-Online berichtet, dass die Urteilsbegründung nun vorliegt und eine klare Kritik an dem Rechercheportal darstellt. Der Bericht von Correctiv hatte zuvor viel Aufmerksamkeit erregt.
Öffentliche Reaktionen drehen sich um Forderungen nach Konsequenzen für Correctiv und öffentlich-rechtliche Medien. Kommentare auf JF-Online kritisieren die Berichterstattung und fordern eine Aufarbeitung.