Ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich schlechter vor sexueller Belästigung schützt. Der Schutz beschränkt sich weitgehend auf den Arbeitsplatz, während in anderen Ländern breitere Regelungen gelten. Die Bundesbeauftragte fordert eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes.
Berlin. In den meisten europäischen Ländern sind Menschen besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland, ergibt ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es darin. Alle Länder verbieten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Kein einziges Land beschränkt den Schutz wie Deutschland nur auf das Arbeitsleben. Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, gibt es in vielen Ländern Regelungen. „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“
Für Betroffene bedeutet das: Bei Belästigung durch Kollegen können sie Schadensersatz oder Entschädigung verlangen, und der Arbeitgeber muss eingreifen. Anders sieht es aus, wenn Vermieter verbal belästigen oder Fahrlehrer pornografische Bilder zeigen – hier gibt es kaum rechtliche Möglichkeiten. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen, und besonders oft Frauen, besser schützen müssen – das zeigt das Gutachten ganz deutlich. Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Sie fügte hinzu: „Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte dem RND, dass belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen bereits strafbar sein könne. Dennoch bestehe „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei der Diskriminierungsschutz zu verbessern vereinbart worden. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“