Männer bis 45 müssen lange Auslandsaufenthalte melden

Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verpflichtet Männer von 17 bis 45 Jahren, Auslandsaufenthalte länger als drei Monate vorab bei der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Das Bundesverteidigungsministerium hat dies bestätigt. Allerdings gilt die Genehmigung automatisch, solange der Wehrdienst freiwillig ist.

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es führt eine verpflichtende Musterung für Männer ab dem Jahrgang 2008 ein, um die Truppe von über 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten auszubauen.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte gegenüber dpa: „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Die Pflicht endet mit 45 Jahren.

Das Ministerium bestätigte Informationen aus einem Bericht der Frankfurter Rundschau. Ein Sprecher ergänzte: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Die Regelungen schaffen den Rahmen für Wehrerfassung und Wehrüberwachung.

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