German municipal officials celebrate heating law changes at press conference, highlighting green energy transition and funding needs.
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Städte und Landkreise begrüßen neue Regelung zum Heizungsgesetz

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Die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland haben die geplanten Änderungen am Heizungsgesetz positiv aufgenommen, warnen jedoch vor zusätzlichen Belastungen und fordern Fördermittel. Die Einigung von Union und SPD sieht vor, die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien abzuschaffen und eine schrittweise Einführung klimafreundlicher Brennstoffe zu ermöglichen. Gleichzeitig prüft das Bundesverfassungsgericht den parlamentarischen Prozess der ursprünglichen Fassung.

Die Bundesregierung plant Anpassungen am Heizungsgesetz, die von den kommunalen Verbänden begrüßt werden. Kay Ruge, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, nannte die Änderungen einen „richtigen Schritt“ und betonte, dass sie der „Lebenswirklichkeit von Millionen Menschen“ entsprechen. Er forderte mehr Technologieoffenheit, weniger Bürokratie und die Erhaltung der kommunalen Wärmeplanung, die für kleinere Kommunen vereinfacht werden soll. „Planungssicherheit ist wichtig – die Politik hat bei diesem Thema in den vergangenen Jahren viel Vertrauen verspielt“, kritisierte Ruge.

Ähnlich äußerte sich André Berghegger vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Er begrüßte die Einigung, die rasche Planungssicherheit und verlässliche Förderungen ermöglichen soll. Die zentrale Änderung sieht die Abschaffung der Vorgabe vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen bleiben Einbauten neuer Gas- oder Ölheizungen möglich. Die Koalition von Union und SPD plant eine „Bio-Treppe“: Ab 2029 sollen solche Heizungen zu 10 Prozent mit weniger klimaschädlichen Brennstoffen laufen, wobei der Anteil bis 2040 steigt.

Berghegger sagte: „Eine Quote für klimafreundliche Energieträger bei Öl- und Gasheizungen kann ein Baustein für Flexibilität und Technologieoffenheit bei der Wärmewende sein.“ Er mahnte, dass bestehende Planungen von Kommunen und Stadtwerken nicht gefährdet werden dürften.

Am Donnerstag beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz, prüfte jedoch nicht den Inhalt, sondern ob Abgeordnete im Sommer 2023 ausreichend Beratungszeit hatten. Kritiker, wie in einem Kommentar des Handelsblatts, sehen in den Änderungen einen Rückschritt für die Klimaziele, da neue fossile Heizungen bis nach 2045 betrieben werden könnten. Ein Bericht im Spiegel hebt die Kontroverse um den Biogaseinsatz hervor, der langfristig nicht ausreichen soll.

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