Patientenschützer kritisieren Einknicken des Bundes bei Organspenderegister-Regelungen

Patientenschützer haben die Pläne der Bundesregierung scharf kritisiert, die Eintragungsmöglichkeiten ins Organspenderegister entgegen des Bundestagsbeschlusses nicht auszuweiten. Die Stiftung Patientenschutz sieht darin einen Verlust an Glaubwürdigkeit für den Staat. Der Bund will der Forderung der Länder nachgeben und die Registrierung an Ausweisstellen streichen.

Im Jahr 2020 beschloss der Bundestag die Einrichtung eines zentralen Organspende-Registers, in das sich Bürger künftig auch an Ausweisstellen eintragen können sollten. Diese gesetzliche Vorgabe wurde jedoch von den Bundesländern nicht umgesetzt, da es deutschlandweit kaum datenschutzsichere Terminals in Kommunen gibt, die für alle zugänglich sind.

Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, kritisierte die Absicht der Bundesregierung, diese Eintragungsmöglichkeit nun zu streichen. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Brysch betonte, dass nur wenige Menschen sich bisher registriert hätten, weil die Umsetzung fehle. „Statt von den Ländern die Gesetzestreue einzufordern, soll die kommunale Einrichtungspflicht der barrierefreien Angebote jetzt gestrichen werden“, fügte er hinzu.

Der Bundestag hatte 2020 einen Vorstoß zur Widerspruchslösung abgelehnt, aber das Zentralregister genehmigt. Später forderten die Gesundheitsminister der Länder die Streichung der Ausweistellen-Option, der die Bundesregierung nun nachkommen will. Diese Änderung ist Teil der Novellierung des Transplantationsgesetzes, die erstmals Überkreuzspenden erlaubt. Zu diesem Gesetzesvorhaben ist am Mittwoch eine Expertenanhörung im Bundestag geplant.

Seit der Einführung des Registers im März 2024 haben sich eine halbe Million Menschen in die Organspende-Datenbank eingetragen.

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