Der Allahabad High Court hat eine Entscheidung eines Familiengerichts in Prayagraj aufgehoben, die einer Frau den Unterhalt von ihrem zweiten Ehemann verweigerte, weil sie wieder geheiratet hatte, bevor das Talaq ihres ersten Ehemannes gerichtlich für gültig erklärt wurde. Der Einzelrichter Madan Pal Singh entschied, dass nach mohammedanischem Recht das Talaq ab dem Zeitpunkt der Verkündung wirksam wird.
Der Allahabad High Court hat einen Beschluss des Familiengerichts in Prayagraj vom 27. Mai 2025 aufgehoben, mit dem Humaiyra Riyaz der Unterhalt von ihrem zweiten Ehemann, Mohammad Daud, verweigert, ihren beiden minderjährigen Söhnen jedoch zugesprochen worden war. Humaiyra war im Februar 2002 erstmals mit Abdul Waheed Ansari verheiratet. Er sprach das Talaq am 27. Februar 2005 aus, welches das Familiengericht am 8. Januar 2013 für gültig erklärte. Nachdem sie die Iddat-Zeit eingehalten hatte, heiratete sie am 27. Mai 2012 Daud, mit dem sie zwei Söhne hat. Daud, ein Angestellter der Zentralregierung mit einem erheblichen Gehalt, verweigerte den Unterhalt. Sein Anwalt argumentierte, die erste Ehe habe bis zum Dekret von 2013 bestanden und die Iddat-Zeit sei nicht ordnungsgemäß eingehalten worden. Humaiyras Anwalt entgegnete, dass Daud von dem Talaq wusste und die Vaterschaft für die Söhne anerkannte. Richter Madan Pal Singh stellte fest: „Nach mohammedanischem Recht tritt die Scheidung an dem Tag in Kraft, an dem das Talaq vom Ehemann ausgesprochen wird... Das Dekret hat rein deklaratorischen Charakter.“ Das Gericht verwies den Fall zur erneuten Prüfung innerhalb von sechs Monaten an das Familiengericht zurück.