Floristen
In Frankreich bleibt der 1. Mai theoretisch ein gesetzlicher Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird, doch um die Öffnung bestimmter Geschäfte gibt es Debatten. Die Regierung kündigte Anweisungen an, die es unabhängigen Bäckereien und Blumenläden erlauben, freiwilliges Personal zu beschäftigen. Juristische Schritte vor dem Staatsrat fechten diese Maßnahme an.