Arbeit am 1. Mai: Regeln und Streitigkeiten für Bäckereien und Floristen

In Frankreich bleibt der 1. Mai theoretisch ein gesetzlicher Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird, doch um die Öffnung bestimmter Geschäfte gibt es Debatten. Die Regierung kündigte Anweisungen an, die es unabhängigen Bäckereien und Blumenläden erlauben, freiwilliges Personal zu beschäftigen. Juristische Schritte vor dem Staatsrat fechten diese Maßnahme an.

Das französische Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass der 1. Mai ein vollständiger gesetzlicher Feiertag ist, an dem nicht gearbeitet wird, mit Ausnahme von Einrichtungen, die ihren Betrieb nicht unterbrechen können, wie Krankenhäuser oder Fabriken mit kontinuierlicher Produktion. Beschäftigte, die an diesem Tag arbeiten, erhalten eine doppelte Bezahlung, die vom Arbeitgeber getragen wird.

Eine historische Ausnahmeregelung für Bäckereien, die an die Sonntagsruhe gekoppelt war, wurde 2006 vom Kassationsgericht aufgehoben. Arbeitgeber müssen nun nachweisen, dass eine Unterbrechung des Betriebs unmöglich ist. Cafés und Restaurants profitieren von einer 2016 bekräftigten Verwaltungspraxis, die zur sozialen Kontinuität beiträgt, wobei das Personal auf freiwilliger Basis arbeitet und doppelt bezahlt wird.

Für das Jahr 2026 versprach Sébastien Lecornu Anweisungen an die staatlichen Dienste, damit unabhängige Bäcker und Floristen freiwilliges Personal beschäftigen können. Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou bestätigte, dass es keine formellen Anweisungen an die Inspektoren gebe und man sich auf die „kollektive Intelligenz“ verlasse. Ein Kommuniqué vom 17. April wurde am Dienstag zurückgezogen, um den Standpunkt zu klären.

Anrufungen des Staatsrates durch die Gewerkschaft Sud, die CGT und Abgeordnete der Grünen greifen eine angebliche „Verwaltungstoleranz“ an. Die Anhörung fand am Mittwoch statt, ein Urteil wird noch vor Freitag erwartet. Für 2027 wird ein dem Ministerrat vorgelegter Gesetzentwurf diese Sektoren durch Branchenvereinbarungen mit doppelter Bezahlung autorisieren.

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