Arbeitsrecht
In Frankreich bleibt der 1. Mai theoretisch ein gesetzlicher Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird, doch um die Öffnung bestimmter Geschäfte gibt es Debatten. Die Regierung kündigte Anweisungen an, die es unabhängigen Bäckereien und Blumenläden erlauben, freiwilliges Personal zu beschäftigen. Juristische Schritte vor dem Staatsrat fechten diese Maßnahme an.
Von KI berichtet
The Discrimination Ombudsman (DO) is demanding 170,000 kronor in damages from a bakery in Dalarna. A woman was allegedly dismissed via SMS when she sought to return to work after parental leave. The employer denies the dismissal, describing it as a misunderstanding.
Samstag, 27. Dezember 2025, 12:36 Uhr