Trotz des gesetzlichen Verbots dürfen unabhängige Bäcker und Floristen am Freitag, dem 1. Mai, Personal beschäftigen. Die Entscheidung der Regierung, die auf Anweisungen an die Arbeitsaufsichtsbehörden beruht, sorgt bei Ladenbesitzern für Verwirrung. Paul Boivin merkte an, dass «légalement, rien n’a changé» (rechtlich gesehen hat sich nichts geändert).
Der 1. Mai ist gemäß Arbeitsgesetzbuch und dem Gesetz vom 30. April 1947 ein bezahlter gesetzlicher Feiertag, der traditionell Betrieben mit kontinuierlichem Betrieb wie Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben und Hotels vorbehalten ist. Nachbarschaftsläden wie Bäckereien und Blumenläden mussten bisher mit Geldstrafen rechnen, wenn sie öffneten.
Nachdem ein Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Arbeit am 1. Mai 2026 unter dem Druck der Gewerkschaften auf Eis gelegt worden war, bot Sébastien Lecornu nun einen gewissen Spielraum an. Am 17. April garantierte der Premierminister, dass die Arbeitsaufsichtsbehörden angewiesen würden, die Öffnung von Nachbarschaftsläden zu tolerieren, ohne das Gesetz selbst zu ändern.
Paul Boivin, Generaldelegierter der Bäckerunternehmer, betont, dass dies zu Rechtsunsicherheit führt. Ladenbesitzer äußern eine Mischung aus Erleichterung, Misstrauen und Ärger über diese inoffizielle Duldung.
Diese Entscheidung veranschaulicht laut dem Leitartikler Gaëtan de Capèle die Blockaden in Frankreich: ein starres Gesetz, das durch eine Toleranz umgangen wird, welche die Unsicherheit nur noch fördert.