Ladenbesitzer
Trotz des gesetzlichen Verbots dürfen unabhängige Bäcker und Floristen am Freitag, dem 1. Mai, Personal beschäftigen. Die Entscheidung der Regierung, die auf Anweisungen an die Arbeitsaufsichtsbehörden beruht, sorgt bei Ladenbesitzern für Verwirrung. Paul Boivin merkte an, dass «légalement, rien n’a changé» (rechtlich gesehen hat sich nichts geändert).