Erster Mai

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In Frankreich bleibt der 1. Mai theoretisch ein gesetzlicher Feiertag, an dem nicht gearbeitet wird, doch um die Öffnung bestimmter Geschäfte gibt es Debatten. Die Regierung kündigte Anweisungen an, die es unabhängigen Bäckereien und Blumenläden erlauben, freiwilliges Personal zu beschäftigen. Juristische Schritte vor dem Staatsrat fechten diese Maßnahme an.

Von KI berichtet

Trotz des gesetzlichen Verbots dürfen unabhängige Bäcker und Floristen am Freitag, dem 1. Mai, Personal beschäftigen. Die Entscheidung der Regierung, die auf Anweisungen an die Arbeitsaufsichtsbehörden beruht, sorgt bei Ladenbesitzern für Verwirrung. Paul Boivin merkte an, dass «légalement, rien n’a changé» (rechtlich gesehen hat sich nichts geändert).

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