Französische Abgeordnete billigen landwirtschaftliches Notfallgesetz im Ausschuss

Die Abgeordneten verabschiedeten am Mittwoch im Ausschuss das landwirtschaftliche Notfallgesetz, das unter anderem Wasserspeicher, Viehzucht und Pestizide behandelt. Der Text wird ab dem 19. Mai in der Nationalversammlung debattiert.

Der Gesetzentwurf, der als Reaktion auf die Bauernproteste im vergangenen Winter vorgelegt wurde, wurde vom Wirtschaftsausschuss gebilligt. Er enthält Bestimmungen, die es dem Landwirtschaftsminister ermöglichen, den Import von Produkten mit Pestizidrückständen zu blockieren, die in der Europäischen Union verboten sind. Ein Änderungsantrag von La France insoumise, den Ökologen und dem Rassemblement national strich die Bedingung des schwerwiegenden Gesundheitsrisikos. Der Ko-Berichterstatter Julien Dive äußerte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Ministerin Annie Genevard verteidigte die konkreten Maßnahmen, die von den Landwirten gefordert wurden. Im Bereich Viehzucht wird die Regierung per Verordnung Erleichterungen bei den Umweltgenehmigungen für landwirtschaftliche Gebäude schaffen können. Der Abschnitt Wasser hebt die Pflicht zu öffentlichen Anhörungen für Speicherprojekte auf. Ein Strafrechtsteil verschärft die Strafen für Diebstahl und Sachbeschädigung auf landwirtschaftlichen Betrieben.

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