Die französische Nationalversammlung hat am Mittwoch, den 25. Februar, den Gesetzesentwurf von Olivier Falorni verabschiedet, der ein Recht auf Sterbehilfe einführt, mit 299 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen. Diese Abstimmung in zweiter Lesung stärkt den Text vor seiner unsicheren Annahme im Senat, nach Zugeständnissen bei Themen wie der Selbstanwendung tödlicher Substanzen. Befürworter feierten es als entscheidenden Schritt, obwohl die Mehrheit etwas enger geworden ist seit der ersten Lesung.
Am Mittwoch, den 25. Februar, hat die französische Nationalversammlung in zweiter Lesung den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Rechts auf Sterbehilfe angenommen, den Abgeordneter Olivier Falorni eingebracht hat. Das Gesetz verabschiedete sich mit 299 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen und spiegelt eine schmalere Mehrheit wider als bei der ersten Lesung am 27. Mai 2025 mit 305 Ja-Stimmen, 199 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen. Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten einstimmig für die Ausweitung der Palliativversorgung. nnVor einer stillen Kammer richtete sich Olivier Falorni, der seit mehreren Jahren Berichterstatter des Entwurfs ist, mit herzlichem Dank an die Kollegen und erhielt eine lang anhaltende Standing Ovation. „Diese Abstimmung stärkt unseren Text. Es ist ein großer und entscheidender Moment auf dem Weg zur endgültigen Annahme dieses Gesetzes“, sagte der zentristische Abgeordnete, der zurücktreten könnte, falls er zum Bürgermeister von La Rochelle gewählt wird. nnUm die Annahme zu sichern, machten die Reformbefürworter Kompromisse, darunter bei der Selbstanwendung der tödlichen Substanz und der Schaffung einer „Anstiftungsstraftat“. Linke Gruppen unterstützten den Entwurf weitgehend, ebenso Mitglieder von Renaissance und MoDem, wenn auch weniger einhellig. Horizons-Abgeordnete lehnten ab, während Rechte und Rechtsextreme ihn mehrheitlich ablehnten, inmitten von Stimmfreiheit in den meisten Gruppen. nnDer Entwurf geht nun an den Senat, wo seine Annahme unsicher bleibt.