Abgeordnete im Sozialausschuss haben am 4. Februar die Schaffung eines Rechts auf assistierten Tod genehmigt, nahezu identisch mit der Version, die im Mai 2025 verabschiedet wurde. Vom Senat letzte Woche abgelehnt, kehrt das Gesettsvorhaben zur zweiten Lesung in die Nationalversammlung zurück und löst intensive Debatten über Lebensendfragen aus.
Das Gesettsvorhaben zum Recht auf assistierten Tod, das 2022 von Emmanuel Macron initiiert wurde, hat einen stürmischen legislativen Weg hinter sich. Die Abgeordneten nahmen es in der ersten Lesung im Mai 2025 mit 305 zu 199 Stimmen an, doch der konservativere Senat lehnte es kürzlich ab. Am Mittwoch, dem 4. Februar, genehmigte der Sozialausschuss der Nationalversammlung eine ähnliche Version und prüfte zwei Drittel von 600 Änderungsanträgen an einem Tag. Die Zugangskriterien bleiben unverändert: eine schwere und unheilbare Erkrankung in fortgeschrittenem oder terminalem Stadium, die anhaltende körperliche oder psychische Leiden verursacht. Der Ausschuss strich eine Klausel, die rein psychisches Leiden explizit ausschloss, mit der Begründung, sie sei bereits implizit, so Olivier Falorni (MoDem), Berichterstatter des Gesetzes. Das Verfahren sieht eine Anfrage an einen Arzt vor, der eine kollegiale Begutachtung mit mindestens einem Spezialisten und einem Betreuer organisiert und dann allein entscheidet. Die Hilfe erlaubt die Selbstverabreichung einer tödlichen Substanz oder, falls unmöglich, durch einen Arzt oder eine Krankenschwester. Gegner wie Christophe Bentz (Rassemblement National) bezeichnen es als „zivilisatorischen Wandel“ und fordern Zurückhaltung. Justine Gruet (Républicains) kritisiert eine überstürzte Prüfung. Falorni kontert, der dreijährige Prozess sei ausgewogen und unbeeilt. Die Nationalversammlung debattiert den Text am 16. Februar mit einer feierlichen Abstimmung am 24., neben einem Gesetzentwurf zu Palliativpflege. Yaël Braun-Pivet (Renaissance) hofft auf endgültige Annahme vor dem Sommer, trotz wahrscheinlicher neuer Senatslektüre im Frühling.