Senat überarbeitet Sterbehilfegesetz für todkranke Patienten

Der Sozialausschuss des Senats hat den Gesetzentwurf zum 'Recht auf assistierten Tod' am Mittwoch, 7. Januar, geändert und ihn in 'medizinische Hilfe beim Sterben' umbenannt, um den Zugang auf Patienten am Lebensende einzuschränken. Die Senatoren milderten den ursprünglichen Text der Abgeordneten ab, der ein breiteres Kriterium 'lebensbedrohliche Prognose' verwendete. Diese von Emmanuel Macron zugesagte Initiative wird vom 20. bis 28. Januar in der Sitzung debattiert.

Der Sozialausschuss des Senats hat am Mittwoch, 7. Januar 2026, eine überarbeitete Version des Gesetzentwurfs verabschiedet, der ein Recht auf assistierten Tod schafft. Ursprünglich von der Nationalversammlung am 27. Mai 2025 angenommen, erlaubte das Gesetz den Zugang basierend auf einer 'lebensbedrohlichen Prognose', ohne die verbleibende Lebenserwartung anzugeben. Die Senatoren entschieden sich dafür, diese 'medizinische Hilfe beim Sterben' auf Patienten am allerletzten Lebensende zu beschränken und die Maßnahme umzubenennen, um ihren Umfang einzuengen. nnGleichzeitig hat der Ausschuss geringfügige Änderungen am Gesetzentwurf zum 'gleichberechtigten Zugang zu palliativen Maßnahmen' vorgenommen, der ebenfalls am 27. Mai in der Versammlung verabschiedet wurde. Diese zwei überarbeiteten Texte werden vom 20. bis 28. Januar in der Plenarsitzung im Palais du Luxembourg diskutiert. nnPräsident Emmanuel Macron bekräftigte in seiner Neujahrsansprache am 31. Dezember 2025 sein Engagement und erklärte: 'Wir werden das legislative Werk bis zum Ende führen', wobei er die 'Frage des Lebensendes mit Würde' zu den 'großen Projekten' für 2026 zählte. Der legislative Prozess umfasst eine zweite Lesung in jeder Kammer, ggf. gefolgt von einem gemeinsamen Ausschuss bei Uneinigkeiten, und eine endgültige Abstimmung in der Nationalversammlung. nnDiese Debatte findet inmitten wachsender Reflexionen in Frankreich über Lebensende-Fragen statt, die Würde und Zugang zu Versorgung betonen.

Verwandte Artikel

The French National Assembly passed Olivier Falorni's bill to establish a right to aid in dying on Wednesday, February 25, with 299 votes in favor, 226 against, and 37 abstentions. This second-reading vote strengthens the text ahead of its uncertain passage in the Senate, following concessions on issues like self-administration of lethal substances. Supporters hailed it as a decisive step, though the majority in favor has slightly narrowed since the first reading.

Von KI berichtet

Non-profit DignitySA has lodged a motion with the Gauteng Division of the High Court in Pretoria to decriminalise medical assistance in dying for terminally ill patients facing unbearable suffering. The group argues that current common law prohibitions conflict with constitutional rights enshrined in the Bill of Rights. This follows 15 years of advocacy highlighted at a media conference in Cape Town.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies für Analysen, um unsere Website zu verbessern. Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für weitere Informationen.
Ablehnen