Nach der knappen Zustimmung der Nationalversammlung in zweiter Lesung zum Sozialversicherungsgesetz 2026 am 9. Dezember und der endgültigen Verabschiedung am 16. Dezember ringt das französische Parlament mit einer engen verfassungsrechtlichen Frist für das Staatsfinanzgesetz inmitten von Senatsstreitigkeiten.
Der Adoptionsprozess des französischen Haushalts 2026, geprägt von einem fragilen parteiübergreifenden Kompromiss zum Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz (PLFSS), gerät unter zunehmenden Druck durch verfassungsrechtliche Fristen.
Das PLFSS, das am 9. Dezember in zweiter Lesung in der Nationalversammlung mit knappen 13 Stimmen Mehrheit ohne Artikel 49.3 durchging, wurde am 16. Dezember endgültig mit 247 zu 232 Stimmen verabschiedet. Präsident Emmanuel Macron soll es bis zum 31. Dezember verkünden, möglicherweise nach einer beschleunigten acht-tägigen Prüfung des VerfassungsratS.
Das Staatsfinanzgesetz (PLF) stockt jedoch weiter. Verspätet am 14. Oktober vom Lecornu-Kabinett eingebracht, wurde es nach 125 Stunden Debatte (21.-22. November) in erster Lesung von der Nationalversammlung abgelehnt. Der Senat nahm am 15. Dezember eine überarbeitete Fassung mit 187 zu 109 Stimmen an, mit Änderungen von Rechten und Zentristen, die Milliarden an geplanten Steuererhöhungen kürzen.
Eine Paritätische Gemeinsame Kommission (CMP) aus sieben Abgeordneten und sieben Senatoren zielt auf einen Kompromiss ab, doch ein Scheitern scheint wahrscheinlich. Regierungssprecherin Maud Bregeon deutete am 10. Dezember an, dass die Beratungen bis Januar andauern könnten. Die Frist für ein Sonderfinanzgesetz zur Grundsteuererhebung und Kreditaufnahme ab 1. Januar 2026 läuft am 19. Dezember ab – ähnlich wie letztes Jahr eine provisorische Maßnahme. Die verfassungsrechtliche Frist für die PLF-Verabschiedung ist der 23. Dezember, danach könnten Verordnungen greifen, eine Verkündung bis 31. Dezember jedoch unwahrscheinlich.