Lebensende
Der französische Senat hat am Mittwoch, den 21. Januar, einen zentralen Artikel eines Gesetzentwurfs zum Lebensende abgelehnt, der Bedingungen für ein Recht auf Sterbehilfe festlegte. Die Abstimmung fiel mit 144 gegen 123 Stimmen aus, wodurch dem Text sein Kern entzogen wurde, inmitten von Bedenken verschiedener politischer Gruppen. Die Debatten gehen weiter, doch der Prozess könnte hauptsächlich an die Nationalversammlung zurückverlegt werden.
Von KI berichtet
Der Sozialausschuss des Senats hat den Gesetzentwurf zum 'Recht auf assistierten Tod' am Mittwoch, 7. Januar, geändert und ihn in 'medizinische Hilfe beim Sterben' umbenannt, um den Zugang auf Patienten am Lebensende einzuschränken. Die Senatoren milderten den ursprünglichen Text der Abgeordneten ab, der ein breiteres Kriterium 'lebensbedrohliche Prognose' verwendete. Diese von Emmanuel Macron zugesagte Initiative wird vom 20. bis 28. Januar in der Sitzung debattiert.