Arbeitsminister Yassierli hat bestätigt, dass das Feiertagsgeld (THR) für Arbeitnehmer im Privatsektor im Jahr 2026 weiterhin der Einkommensteuer gemäß Artikel 21 unterliegt. Die Regierung hat eine Zahlungsfrist von höchstens sieben Tagen vor dem religiösen Feiertag festgelegt, und es muss vollständig ohne Raten gezahlt werden. Vorschläge von Arbeitnehmergruppen zur Steuerbefreiung werden weiterhin geprüft.
Jakarta, 5. März 2026 – Das Feiertagsgeld (THR) steht vor dem Eid al-Fitr im Fokus, insbesondere hinsichtlich der Steuerpflichten und Zahlungsfristen. Arbeitsminister Yassierli erklärte, dass das THR für 2026 weiterhin der Einkommensteuer (PPh) Artikel 21 unterliegt, im Einklang mit den geltenden Vorschriften. Dies teilte er nach einer Pressekonferenz im Büro des koordinierenden Ministeriums für Wirtschaftsangelegenheiten in Jakarta am Dienstag mit. nn“In Übereinstimmung mit den Vorschriften“, sagte Yassierli als Reaktion auf Vorschläge von Arbeitnehmergruppen, das THR von der Steuer zu befreien. Er fügte hinzu: „(Der Vorschlag) muss weiterhin untersucht werden, ja.“ Nach den Vorschriften ist THR Teil des Einkommens der Arbeitnehmer, das unter PPh Artikel 21 fällt. Dies basiert auf PER-16/PJ/2016, Regierungsverordnung Nr. 58 des Jahres 2023 und Verordnung des Finanzministers Nr. 168 des Jahres 2023. Die Steuerabzüge werden vom Arbeitgeber vorgenommen, sodass Arbeitnehmer das THR netto nach Abzug erhalten. nnEinige Arbeitnehmer haben über die erheblichen Steuerabzüge geklagt, da THR zusammen mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt wird, was das gesamte monatliche Einkommen steigert und damit den progressiven Steuersatz erhöht. nnNeben den Steuerregeln hat die Regierung durch das Ministerkreisschreiben Nr. M/3/HK.04.00/III/2026 die Zahlungsfrist für THR bestätigt. Unternehmen müssen es spätestens sieben Tage vor dem religiösen Feiertag zahlen, wobei eine frühere Auszahlung empfohlen wird. „Wir bitten darum, THR spätestens zu zahlen, Unternehmen werden aufgefordert, es schneller zu tun“, sagte Yassierli am 3. März 2026. nnDiese Pflicht ergibt sich aus der Regierungsverordnung Nr. 36 des Jahres 2021 über Löhne und der Verordnung des Arbeitsministeriums Nr. 6 des Jahres 2016. Ferner muss THR vollständig gezahlt werden und darf nicht in Raten ausgezahlt werden. „Zusätzlich muss das religiöse THR vollständig vom Arbeitgeber gezahlt werden und darf nicht in Raten erfolgen“, betonte er. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte pünktlich für die Feiertagsbedürfnisse erhalten.