THR
Arbeitsminister Yassierli hat bestätigt, dass das Feiertagsgeld (THR) für Arbeitnehmer im Privatsektor im Jahr 2026 weiterhin der Einkommensteuer gemäß Artikel 21 unterliegt. Die Regierung hat eine Zahlungsfrist von höchstens sieben Tagen vor dem religiösen Feiertag festgelegt, und es muss vollständig ohne Raten gezahlt werden. Vorschläge von Arbeitnehmergruppen zur Steuerbefreiung werden weiterhin geprüft.