Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat am 3. April 2026 neue Regeln für die Steuersaison 2025 veröffentlicht. Unternehmen müssen ihre Steuererklärungen einreichen und ausstehende Beträge bis zum 30. April 2026 begleichen, andernfalls drohen Strafzahlungen bei Verspätungen. Die Aktualisierungen betreffen Betriebsausgaben, PAYE-Verfahren und Umsatzsteuerregelungen.
Die Kenya Revenue Authority gab diese Änderungen am 3. April 2026 auf ihrer Website bekannt, vor der Frist vom 30. April 2026 für die Einreichung der Steuererklärungen für 2025 und den Ausgleich der Salden.
Unternehmer können rechtmäßige Ausgaben wie Miete, Lieferungen und Personalkosten vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen, auch ohne eTIMS-Belege. Sie müssen die Originalbelege oder Nachweise scannen und auf iTax hochladen, eine Excel-Tabelle mit der Auflistung aller Belege inklusive der KRA-PIN des Lieferanten erstellen und diese anschließend einreichen. Die KRA prüft die Einreichungen zur Genehmigung.
Arbeitgeber reichen monatliche PAYE-Erklärungen für ihre Arbeitnehmer über iTax ein, einschließlich Nullmeldungen in inaktiven Monaten. Arbeitnehmer sollten die Einhaltung der Vorschriften durch den Arbeitgeber überprüfen, da dies Auswirkungen auf ihre Steuerunterlagen hat.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen profitieren von automatisch vorausgefüllten Steuererklärungen unter Verwendung von eTIMS-Daten, was den manuellen Aufwand und Fehler reduziert. Bei einer Mischung aus steuerpflichtigen und steuerbefreiten Umsätzen erfordert die Vorsteueraufteilung eine manuelle Anpassung über Rechnungsansprüche oder Formularfelder.
eTIMS-befreite Unternehmen, die eine Steuerkonformitätsbescheinigung (Tax Compliance Certificate) beantragen, müssen persönlich eine KRA-Dienststelle aufsuchen. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie auf der KRA-Website.