Die Kenya Revenue Authority (KRA) plant bedeutende Änderungen am Umsatzsteuergesetz, indem sie die jährliche Umsatzgrenze von 5 Millionen KSh für die umsatzsteuerliche Registrierung abschafft. Dies würde alle Unternehmen, einschließlich Kleinstbetriebe, dazu verpflichten, 16 % Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen zu erheben und diese monatlich an die KRA abzuführen. Die Behörde gibt an, dass dies die Steuerbasis verbreitern und das Steueraufkommen von 653 Milliarden KSh auf über 1 Billion KSh steigern werde.
Die Kenya Revenue Authority strebt eine Änderung des Paragrafen 34 (1a) des Umsatzsteuergesetzes an, um die jährliche Umsatzgrenze von 5 Millionen KSh für die Registrierung zu streichen und sie faktisch auf null zu setzen. Alle Unternehmen würden dann als Umsatzsteuerpflichtige agieren, einschließlich kleiner Händler, die mit alltäglichen Gütern wie Mobiltelefonen, Erfrischungsgetränken, Mineralwasser, Kosmetika, Snacks, Kochgas und Erdölprodukten handeln. Auch Dienstleister wie Berater müssten die 16 % Umsatzsteuer in ihre Gebühren einberechnen. Die KRA erklärt, dass dieser Schritt eine Umsatzsteuerlücke von 38 % schließen und die Einnahmen von 653 Milliarden KSh auf über 1 Billion KSh erhöhen soll. Dies könnte zu Preiserhöhungen führen, da die Händler die Steuerlast an die Verbraucher weitergeben. Bisher galt die 16-prozentige Umsatzsteuer für Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz von 5 Millionen KSh oder mehr, wobei kleinere Unternehmen sich freiwillig registrieren konnten. Dieser Vorschlag widerspricht den Diskussionen zum Finanzgesetz 2024 und 2025/2026, in denen vorgeschlagen wurde, die Schwelle auf 8 Millionen KSh anzuheben, um die Einhaltung der Vorschriften für kleine Firmen zu erleichtern. Während die KRA die Verbreiterung der Steuerbasis zur Verbesserung der Einnahmen betont, bleiben Bedenken bestehen, dass die zusätzliche Bürokratie das Wachstum kleiner Unternehmen behindern und einige zur Schließung zwingen könnte.