Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority) hat angestellte Personen darauf hingewiesen, dass sie ihre jährlichen Steuererklärungen auch ohne das vom Arbeitgeber ausgestellte P9-Formular über das iTax-Portal einreichen können.

Von KI berichtet

Aufbauend auf aktuellen Compliance-Hinweisen hat die Kenya Revenue Authority (KRA) ein System zum Abgleich von Mobilzahlungen in ihr eTIMS integriert, um Steuerhinterziehung aufzudecken, insbesondere bei kleinen Händlern, die häufig ihre Paybill- und Till-Nummern wechseln. Die amtierende Generalkommissarin Lilian Nyawanda betonte die Wirksamkeit dieser Maßnahme bei landesweiten Einsätzen.

Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat Importeuren, deren Waren im Inland Container Depot und in den Zollgebundenen Einrichtungen in Nairobi unbeansprucht bleiben, eine 30-tägige Frist gesetzt. Wenn die Artikel in dieser Periode nicht abgezollt werden, werden sie als aufgegeben erklärt und vom 5. bis 9. Januar 2026 in einer öffentlichen Auktion verkauft. Der Hinweis wurde in einem Amtsblatt vom 7. November veröffentlicht.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies für Analysen, um unsere Website zu verbessern. Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für weitere Informationen.
Ablehnen