KRA
Die kenianische Steuerbehörde (KRA) hat ihr Kontrollverfahren für das Gepäck von Passagieren bei der Ankunft von internationalen Flügen erläutert. Sie hob dabei beschränkte Waren, die spezielle Genehmigungen erfordern, sowie verbotene Güter hervor. Reisenden wird geraten, Waren transparent anzumelden und die entsprechenden Dokumente mitzuführen.
Von KI berichtet
Die Kenya Revenue Authority (KRA) plant bedeutende Änderungen am Umsatzsteuergesetz, indem sie die jährliche Umsatzgrenze von 5 Millionen KSh für die umsatzsteuerliche Registrierung abschafft. Dies würde alle Unternehmen, einschließlich Kleinstbetriebe, dazu verpflichten, 16 % Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen zu erheben und diese monatlich an die KRA abzuführen. Die Behörde gibt an, dass dies die Steuerbasis verbreitern und das Steueraufkommen von 653 Milliarden KSh auf über 1 Billion KSh steigern werde.