KRA erwägt doppelte Steuerveranlagung, da nur zwei von fünf Kenianern Steuern zahlen

Die kenianische Steuerbehörde KRA gab bekannt, dass nur zwei von fünf der landesweit 20,2 Millionen registrierten Steuerzahler aktiv sind. Dies hat zu einer Lücke bei den Steuereinnahmen in Höhe von 982 Milliarden Ksh geführt. Als Gründe nannten Beamte Herausforderungen im informellen Sektor sowie eine unzureichende Meldung von Einkünften.

Während eines Treffens mit der Kenya Editors Guild (KEG) am 9. April berichtete die KRA, dass die geringe Beteiligung zu verfehlten Einnahmezielen geführt habe. Die Einnahmen stiegen bis zum dritten Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 auf 2,038 Billionen Ksh, gegenüber 1,829 Billionen Ksh im gleichen Zeitraum 2024/25. Trotz dieses Anstiegs hat sich das Defizit von 982 Milliarden Ksh auf die haushaltspolitische Planung der Regierung ausgewirkt, wobei die Prognose für das Haushaltsdefizit von 4,7 Prozent auf 6,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts korrigiert wurde. George Obell, KRA-Kommissar für Kleinst- und Kleinsteuerzahler, erklärte, dass viele registrierte Steuerzahler keine Steuererklärungen abgeben oder ihre Einkünfte zu niedrig angeben. Der informelle Sektor stellt eine große Herausforderung dar, da Einnahmen im derzeitigen Steuersystem nur schwer nachzuverfolgen sind. Die Defizite treten in allen Steuerkategorien auf, wobei die Einkommensteuer den größten Anteil ausmacht. Die KRA schätzt, dass nur 2,5 Prozent der potenziellen 500 Milliarden Ksh aus der Einkommensteuer eingenommen werden. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer liegen mit etwa 60 Prozent der möglichen 1,03 Milliarden Ksh hinter den Erwartungen zurück. Die Steuer auf Mieteinkünfte bringt weniger als ein Fünftel der geschätzten 80 Milliarden Ksh ein. Die Körperschaftssteuer weist eine jährliche Lücke von 100 Milliarden Ksh auf, da Unternehmen Kosten künstlich in die Höhe treiben, um die steuerpflichtigen Gewinne zu senken. Um dem Defizit entgegenzuwirken, prüft die KRA Reformen wie ein doppeltes Veranlagungssystem, bei dem der Kommissar neben den Selbsteinschätzungen der Steuerzahler eigene Schätzungen erstellt, um die Einhaltung der Steuerpflicht zu erleichtern. „Wir ziehen für die Zukunft ein doppeltes Veranlagungssystem in Betracht, damit wir unsere Steuerzahler zusätzlich zur Selbsteinschätzung unterstützen können, indem der Kommissar eigene Einschätzungen vornimmt, um den Steuerzahlern die Einhaltung ihrer Pflichten zu erleichtern“, sagte Obell.

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