Der Kenya Tourism Fund hat sein eLevy-Portal aktualisiert, um die Übermittlung der 2-Prozent-Tourismusabgabe für Gastgewerbebetriebe zu vereinfachen. Dieses Vorhaben soll die Einhaltung verbessern und administrative Belastungen reduzieren. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Daten umgehend zu aktualisieren.
Der Kenya Tourism Fund, die staatliche Institution, die mit dem Wachstum der Tourismusbranche in Kenia beauftragt ist, hat die Änderungen am 3. März 2026 angekündigt. „Wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, dass wir das eLevy-Portal aktualisiert haben. Bitte melden Sie sich im eLevy-Portal an und aktualisieren Sie Ihre Daten, reichen Sie Erklärungen ein und tätigen Sie Zahlungen“, hieß es in einer Mitteilung des Fonds. Das aktualisierte Portal bietet nun automatisierte Abgabenberechnungen, bessere Werkzeuge zur Aufzeichnung und die Möglichkeit, von überall zu zahlen. Das bedeutet, dass Hotelbesitzer keine Fahrten zu Behördenbüros mehr antreten müssen. Die 2-Prozent-Tourismusabgabe gilt für den Bruttoumsatz aus Unterkünften und Verpflegungsdiensten und betrifft ein breites Spektrum von Unternehmen, darunter Hotels, Restaurants, Airbnbs und Online-Buchungsplattformen, die in Kenia tätig sind. Jedes unter dem Hotels and Restaurants Act regulierte Gastgewerbeunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, diese Abgabe zu überweisen, und die Frist ist strikt: Zahlungen müssen vor dem 10. eines jeden Folgemonats eingegangen sein. Versäumt man die Frist, greifen Strafen schnell, wobei Verzugszüchtige mit einer Strafe von Ksh5.000 oder 3 Prozent des ausstehenden Abgabenbetrags belegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist – pünktliche Überweisung ist daher finanziell unerlässlich. Der Tourism Fund erklärt, die Systemaktualisierung sei darauf ausgelegt, die zuvor den Überweisungsprozess plagenden Verwirrungen und Verzögerungen zu beseitigen und den Ablauf für die Einreichung, Zahlung und Speicherung von Abgabenaufzeichnungen durch die Betroffenen zu vereinfachen. Diese Maßnahme fällt in den Kontext verstärkter Regierungsinitiativen zur Erweiterung des Steuererhebungsnetzes in Kenia, wobei digitale Portale zunehmend genutzt werden, um informelle und semiformalen Tourismusakteure in den steuerlichen Einflussbereich zu integrieren. Die Kenya Kwanza-Regierung hat über die Kenya Revenue Authority (KRA) mehrere Steuermaßnahmen und Kontrollen bei Websites, Social-Media-Plattformen und digitalen Dienstleistern angekündigt, darunter eine 5-Prozent-Quellensteuer für digitale Content-Ersteller ab Januar 2026, die Einnahmen aus Werbung, Sponsoring, Affiliate-Marketing und Abos auf Plattformen wie Facebook betrifft. Zudem wurde die 1,5-Prozent-Digital-Services-Steuer durch eine Significant Economic Presence-Steuer ersetzt, die nicht ansässigen Plattformen wie Netflix, Amazon, Uber und Airbnb eine 3-Prozent-Abgabe auf ihren Bruttoumsatz mit kenianischen Nutzern auferlegt. Unternehmer ohne Konto werden ermutigt, sich direkt über das Portal des Tourism Fund anzumelden, bei Problemen das Support-Team des Fonds unter 0728 337 499 oder per E-Mail des Tourism Fund zu kontaktieren.